14. April 2021

Aktualisierte Hygieneschutzbestimmungen

Ergänzung vom 14.04.21

Sehr geehrte Eltern,

hiermit möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass unabhängig davon, ob sich eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund eines positiven Tests oder als Erstkontakt in Quarantäne befindet, es zwingend notwendig ist, dass Sie nach Ablauf der Quarantäne einen negativen PCR-Test für Ihr Kind in der Schule vorweisen.

Grundlage für diese Entscheidung sind die Handlungsempfehlungen des LAGuS (siehe unten).

Darüber hinaus sind Sie angehalten, die Quarantänezeit zwingend bei der Schule anzuzeigen.

Vielen Dank!

Torsten Westphal
Schulleiter


Sehr geehrte Eltern,

mit dem 12. April 2021 tritt auch eine erneut geänderte Hygieneverordnung in Kraft.

Neu ist in der Verordnung der Hinweis auf den zweimaligen Selbsttest pro Woche und der Fakt, dass Lehrer und Schüler die Schule nicht mehr betreten dürfen, wenn sie Schnupfen, Husten, Fieber und andere Erkältungssymptome haben. Die Erziehungsberechtigten müssen die Kinder einem Arzt vorstellen und einen PCR-Test machen lassen.

Hier der entsprechende Ausschnitt:



Organisatorische Maßnahmen
Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:

  • Fieber
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Schnupfen
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Durchfall

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig. Schüler*innen mit akuter respiratorischer Symptomatik werden nicht weiter im Unterricht betreut, sondern bis zur Abholung durch einen Erziehungsberechtigten vor Ort abgesondert.
Die kostenlos zur Verfügung gestellten freiwilligen Selbsttests finden zweimal wöchentlich statt. Diese sollten einmal zum Unterrichtsbeginn der jeweiligen Woche und einmal zur Wochenmitte durchgeführt werden.


In der Anlage sende ich Ihnen die Handlungsempfehlung zur Kenntnis und Beachtung.

In der Umsetzung handeln wir sensibel und nach individueller Einzelfallentscheidung.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Westphal
Schulleiter


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