29. Juli 2020
Hinweis: Maskenpflicht
Aufgrund der Empfehlungen des Hygieneplans der Landesregierung für das Schuljahr 2020/2021 sowie der räumlich beengten Verhältnisse an unserer Schule gilt folgende Regelung:
Im gesamten Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Stoffmaske, Einwegmaske) zu tragen. Dies gilt für alle Personen, die unsere Schule betreten.
Update vom 05.08.2020
Laut Allgemeinverfügung des Bildungsministeriums gilt ab sofort eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen auf dem gesamten Schulgelände, mit Ausnahme der Unterrichtsräume.
T. Westphal
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