18. Februar 2021

Hinweise zum Schulbetrieb ab 22. Februar

Ab dem 22.02.2021 beginnen wir mit dem aktualisierten Stundenplan. Zunächst beginnt der Präsenzunterricht der Abschlussklassen 10R, 12a, 12b und 13S (nur prüfungsrelevanter Unterricht für die Abiturklassen). Dazu ist es wieder notwendig, dass alle Schüler*innen am Montag das Formular der Gesundheitsbestätigung Teil A und B (siehe Anlage) mitbringen. Die Klassenlehrer*innen und Tutor*innen informieren in diesem Zusammenhang ihre Schüler. Die Abgabe der Formulare durch die Schüler*innen erfolgt im Unterrichtsraum und nicht vor dem Eingang der Schule.

Für die 5. und 6. Klassen wird für Montag und Dienstag eine Notbetreuung angeboten. Dazu müssen die Eltern wieder die Selbsterklärung ausgefüllt in der Schule abgeben (siehe Anlage 2).

Ab Mittwoch, den 24.02.2021 beginnt der freiwillige Präsenzunterricht für die 5. und 6. Klassen. Auch hier müssen die Schüler*innen das Formular der Gesundheitsbestätigung Teil A und B mitbringen. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gilt nach wie vor der angepasste Hygieneplan für die Durchführung des Sportunterrichtes bzw. Training.

Das Gesundheitsamt kann ab dem 08.03.2021 einen Wechselunterricht aller anderen Klassenstufen genehmigen.



Grundsätzlich gilt der folgende Stufenplan in Abhängigkeit der 7-Tages-Inzidenz:

Inzidenz unter 50

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Frühestens ab dem 24. Februar 2021 gilt Präsenzpflicht.

Die anderen Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März 2021 wird in diesen Jahrgangsstufen grundsätzlich Wechselunterricht erteilt. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Frühestens ab dem 24. Februar 2021 gilt Präsenzpflicht.

Inzidenz 50 bis unter 150

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt freiwillige Präsenz. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet. Die anderen Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht. (Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.) Für die Abschlussklassen wird zur bestmöglichen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet.

Ab einer Inzidenz von 150 ist eine Notfallbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 abgesichert. Die Aufnahme in die Notfallbetreuung wird durch die 2. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 5 und 10 der Corona-Kindertagesförderungsverordnung geregelt.

Die anderen Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen verbleiben vollständig im Distanzunterricht. Für die Abschlussklassen wird zur bestmöglichen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

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