Neue Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen
Inhaltliche Schwerpunkte
Allgemein
- Es besteht die Pflicht des Tragens einer Mund- und Nasenbedeckung (MNB) bei Aufenthalt im Schulgebäude und auf allen schulischen Anlagen.
- ärztliches Attest bei Befreiung der MNB
Schulische Veranstaltungen (Versammlungen, Konferenzen oder Sitzungen)
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
- Gewährung eines Sitzplatzes für jeden Teilnehmer
- für alle teilnehmenden Personen gilt ab sofort für das Tragen einer MNB:
- in Innenräumen die Pflicht
- im Freien die Empfehlung
- Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen stehen zwei Varianten zur Verfügung:
- Variante 1: Die Pflicht zum Tragen einer MNB kann entfallen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
- Variante 2: Der Mindestabstand von 1,5 m kann reduziert werden, wenn die Personen eine MNB tragen.
Regelungen für den Schulbetrieb ab Montag, den 12.10.2020
Allgemeines
Alle Lehrkräfte, Eltern von minderjährigen Schüler*innen sowie volljährige Schüler*innen sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit COVID 19 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend den Bestimmungen zum Stichtag 12.10.2020 auf den dafür vorbereiteten Formularen abzugeben. Bei Nichteinhaltung ist die Schulleitung angewiesen, ein Betretungsverbot durchzusetzen.
Regelung für Schüler*innen
Am Montag, dem 12.10.2020, finden sich die Fachlehrer*innen der ersten Unterrichtsstunde vor den definierten Eingängen ihrer Klassen um 7:15 Uhr ein. Sie lassen nur die diejenigen Schüler*innen in das Schulgebäude, die die Formulare Teil A und Teil B der Gesundheitsbestätigung unterschrieben vorweisen können. Die Formulare werden in einem Hefter eingesammelt und der Erhalt auf einer Klassenliste bestätigt. Hefter und Klassenlisten liegen im Vorfeld im Sekretariat aus und müssen dementsprechend abgeholt werden. Alle Schüler*innen, die die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, verbleiben außerhalb des Schulgebäudes und werden im Sekretariat gemeldet. Alle weiteren diesbezüglichen Maßnahmen werden durch die Schulleitung geregelt.
Ergänzend füge ich in der Anlage das Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 15. September 2020 Teil A und Teil B bei, welches Sie unterschrieben Ihren Kindern mitgeben.
Ich weise in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass nur durch eine Vorlage des Formulars (Teil A und Teil B) ein Besuch der Schule möglich ist.
Des Weiteren verweise ich auf das Infoblatt für die datenschutzrechtlichen Hinweise gemäß Artikel 13 Datenschutzverordnung.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Torsten Westphal, Schulleiter