Neue Hygiene-Regelungen ab 7. März
Sehr geehrte Eltern,
ich möchte Sie über die wichtigsten neuen Regelungen ab der kommenden Woche informieren.
Maskenpflicht und Mindestabstand
Für Schülerinnen und Schüler an ihrem Sitzplatz im Unterricht ist die Maskenpflicht aufgehoben, allerdings bleibt die Empfehlung seitens des Bildungsministeriums eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ausdrücklich bestehen.
Schülerinnen und Schüler können sich auch dann im Freien ohne Maske bewegen, wenn sie nicht in ihrer definierten Gruppe sind, wobei in diesem Falle auch der Mindestabstand aufgehoben ist.
Auch für andere schulzugehörige Personen ist der Mindestabstand im Freien aufgehoben.
Hygieneplan
Eine Bildung von definierten Gruppen ist ab dem 07.03.2022 nicht mehr notwendig. Ebenso ist die Begrenzung der Personenanzahl für den Sanitärbereich, die Festlegung von Pausenbereichen sowie die Umsetzung eines Konzepts zur Wegeführung nicht mehr notwendig.
Schulfahrten
Eintägige Exkursionen und Wandertage zu außerschulischen Lernorten sowie mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtungen sind – unter Beachtung der Regelungen der entsprechenden Hinweisschreiben – möglich. Es sind die jeweils gültigen Hygiene- und Schutzkonzepte an den jeweiligen Zielorten und während der Beförderung auf den Hin- und Rückwegen einzuhalten. Es können Buchungen unter Beachtung der Festlegungen zur eigenverantwortlichen
Übernahme von Stornierungskosten, die nicht über die erforderliche Reiserücktrittsversicherung abgedeckt sind, durchgeführt werden.
Testpflicht
Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler, die dreimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.
Alle weiteren bisherigen Regelungen werden fortgesetzt.
Westphal
Schulleiter