Schulprogramm

Schulprogramm

Das komplette Schulprogramm (Stand: Juli 2016) finden Sie hier.

Medienbildungskonzept

Als Teil des Schulprogramms bildet unser Medienbildungskonzept (Stand: Mai 2020) die Grundlage für das Erreichen digitaler Kompetenzen sowie Aspekten der Medienbildung. Sie finden es hier.

Handyordnung

Um die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Endgeräte zu befördern, haben wir an unserer Schule als Teil der Hausordnung eine Handyordnung, die den Umgang v. a. mit dem Smartphone auf dem Schulgelände und im Schulgebäude regelt. Sie finden sie hier.

Auszüge aus dem Schulprogramm

Leitbild und Rahmenbedingungen

Profilierung

Das Sportgymnasium bietet sportlich begabten und interessierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, schulische Bildung und erforderliche Trainingsbelastung zu verbinden und in ihrer Einheit erfolgreich zu bewältigen.

In der schulartunabhängigen Orientierungsstufe: 5. und 6. Klasse

Am Gymnasium: 7. – 12. bzw. 13. Klasse

Im Regionalschulteil: 7. – 10. Klasse

Die Schule hat ihren besonderen Charakter durch

  • sportliche Eignungsüberprüfungen, ggf. Probewochen als Zulassungsvoraussetzung
  • zusätzliche sportliche Ausbildung, die pädagogisch vertretbar in den Stundenplan integriert ist
  • Sportunterricht, der in einem Kurssystem die sportliche Begabung berücksichtigt
  • Hauptfach Sport in der gymnasialen Oberstufe; Sport kann als Abiturprüfungsfach gewählt werden (Theorie und Praxis)
  • Möglichkeit der Kursverlängerung in der gymnasialen Oberstufe für Kadersportler
  • Sportinternat in unmittelbarer Nähe der Schule
  • Ganztagsbetreuung
  • Das Sportgymnasium trägt den Titel „Eliteschule des Sports“, der ihm 1998 erstmals verliehen wurde.

Klassenstärken

Orientierungsstufe: in der Regel 25 Schüler

Ab Klassenstufe 7: in der Regel 24 Schüler

Klasse mit Schulzeitverlängerung: 20 Schüler

Sportklassen

An der Schule werden leistungsorientierte und ab der 10. Klasse sportinteressierte Schüler unterrichtet. Das Nachmittagstraining wird in der Regel wie im Frühtraining von den Trainern des jeweiligen Sportvereins durchgeführt. Bei Wettkämpfen starten die Schüler für ihre Sportvereine. Die sportmedizinische Betreuung erfolgt über die Sportvereine.

Die [sportliche] Ausbildung erfolgt in klassen- und schulartübergreifenden Sportkursen. Die Schüler erhalten am Vormittag zwei Stunden pro Woche eine allgemein-zielgerichtete Sportausbildung im Rotationssystem und vier Stunden pro Woche sportartspezifisches Training.

Der Stundenplan gewährleistet eine sinnvolle, die Erfordernisse der jeweiligen Sportart und das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigende Abfolge von Training und Unterricht. Die sportliche Ausbildung führen Sportlehrer/Trainer des Sportgymnasiums sowie Landestrainer und Vereinstrainer der Landesleistungszentren und -stützpunkte gemeinsam durch.

In der Sportart Fußball bilden Honorartrainer des Deutschen Fußballbundes die Schüler mit aus. Bei entsprechender sportlicher Eignung ist ein Wechsel der Sportarten möglich.

Sportarten

Schwerpunktsportarten:

  • Boxen
  • Kanurennsport
  • Leichtathletik
  • Radsport
  • Rudern
  • Segeln
  • Volleyball

Weitere Sportarten:

  • Fechten
  • Fußball
  • Handball
  • Judo
  • Rhythmische Sportgymnastik
  • Schwimmen
  • Sportakrobatik/Turnen
  • Tennis

Oberstufe

Ein Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (11./12. Klasse) ist neben der Versetzung in Klassenstufe 11 von der nachweisbaren Erfüllung folgender Kriterien abhängig:

Leistungssportklasse mit Schulzeitstreckung

Voraussetzung für die Beantragung der Schulzeitstreckung ist die Landeskaderzugehörigkeit. Über die Aufnahme der Schüler in eine Klasse mit Schulzeitstreckung entscheidet eine Kommission aus OSP, LSB und Schulleitung. In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Sportfachverbandes M-V einer Aufnahme in die Schulzeitstreckung durch die Kommission aus OSP, LSB und Schulleitung zugestimmt werden.

Die Qualifikationsphase erstreckt sich in der Leistungssportklasse über drei Jahre. Die vier Semester der Qualifikationsphase umfassen mithin im Durchschnitt jeweils 26 Wochen. Die wöchentliche Anzahl der Unterrichtsstunden ist mit 23 bis 25 festgelegt. Der Stundenplan ist so gebaut, dass täglich mindestens zweimal Training durchgeführt werden kann.

Zulassungsvoraussetzung ist neben dem Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit durch den Sportfachverband eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß Abiturprüfungsverordnung § 9 (2) für die Zulassung zum Hauptfach Sport.

Zweijährige Qualifikationsphase mit allgemein-sportlicher Ausbildung

Schülerinnen und Schüler, die bis Klassenstufe 10 engagiert am Training teilnahmen und über Jahre eine Verbundenheit zu ihrer Sportart entwickelten, ohne die geforderten sportartspezifischen Kader- und Leistungskriterien zu erfüllen, sollen die Möglichkeit erhalten, das Abitur am Sportgymnasium abzulegen. Sie belegen als eines der sieben Hauptfächer das Hauptfach Sport und beteiligen sich am Nachmittag aktiv in ihren Sportvereinen, als Aktive oder als Übungsleiter.

Fremdsprachen

Ab Klasse 5: Englisch
Ab Klasse 7 (Gym): Französisch oder Latein oder Russisch oder Spanisch
Ab Klasse 7 (R): eine zweite Fremdsprache
Ab Klasse 10 (Gym): eine spätbeginnende Fremdsprache für Schüler aus dem Regionalschulteil

Wahlobligatorischer Unterricht (Wahlpflicht)

Im Wahlpflichtunterricht des Regionalschulteils wird eine 2. Fremdsprache angeboten.

Im Wahlpflichtunterricht der 9. Klassen des Gymnasiums absolvieren die Schüler in zwei Stunden ihr sportartspezifisches Training. Des Weiteren finden klassenübergreifende Wahlpflichtkurse u.a. aus den Bereichen Kunst, Naturwissenschaften und Informatik statt, an denen die Schüler mit zwei weiteren Wochenstunden teilnehmen.

Der Wahlpflichtunterricht der 10. Klassen des Gymnasiums beinhaltet das sportartspezifische Training. Schüler, die nicht mehr am leistungsorientierten Training teilnehmen, absolvieren eine Ausbildung zum Übungsleiter C-Lizenz, wenn ein entsprechender Kurs zustande kommt. Durch das Training bzw. die Übungsleiterausbildung sind die vier Wochenstunden des Wahlpflichtunterrichtes komplett abgedeckt.

Wahlpflichtkurse Klasse 9 (Gym) im Schuljahr 2016/17:

  • Öffentlichkeitsarbeit mit Homepage und Jahrbuch
  • Schülerzeitung
  • Keramisches Gestalten
  • Fotografie

Schulische Förderung

Förderung wird von Klassenstufe 5 bis 7 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten. Bundeskader erhalten bei Bedarf Nachhilfe- oder Nachholunterricht mit Unterstützung der Stiftung „Deutsche Sporthilfe“.

Besondere schulische Förderung für Sporttalente

Auf Vorschlag der Trainer werden jährlich zu Schuljahresbeginn 30 sportlich talentierte Schülerinnen und Schüler in ein Förderteam berufen. Die Jüngeren bilden das Nachwuchsteam und die Älteren das Juniorteam.

Die Auswahl erfolgt durch den Schulleiter und dem Teamleiter in Absprache mit den Trainern und Klassenleitern. Teamleiter ist ein Sportlehrer, der gleichzeitig als Vereinstrainer arbeitet und so vielfältige Kontakte in der Betreuung der Sportlerinnen und Sportler beider Teams hat.

Ziel ist die besondere schulische Förderung, insbesondere in den Hauptfächern, um vorhandene oder durch die sportliche Belastung zu erwartende schulische Defizite auszugleichen.

Seit dem Schuljahr 2008/09 stehen jeweils ein/e Mathematik-, Deutsch- und Englisch-lehrer/in für Fördermaßnahmen zur Verfügung. Die Koordinatorin für die Sekundarstufe I ist für die schulische Organisation und Koordinierung der Förderung zuständig.

Dafür stehen verschiedene Fachlehrer für Fördermaßnahmen zur Verfügung. Eine Koordinatorin für die Sekundarstufe I ist für die schulische Organisation und Koordinierung der Förderung zuständig. Die Berufung in die Förderteams erfolgt auf einer feierlichen Veranstaltung des Schulfördervereins.

Freistellungen für Wettkämpfe und Trainingslager

Freistellungen vom Unterricht erfolgen, wenn ein entsprechender Antrag des jeweiligen Sportfachverbandes oder Sportvereins vorliegt und bei nicht volljährigen Schülern die Erziehungsberechtigten der Unterrichtsbefreiung zugestimmt haben.

Die Unterrichtsfreistellung erteilt der Schulleiter. Sie wird über Aushang allen Fachlehrern zur Kenntnis gegeben und ist vom Klassenleiter gegenzuzeichnen. Sollte dieser in Rücksprache mit den Fachlehrern Einwände gegen die Freistellung des Schülers vom Unterricht haben, wird über den Schulleiter die Notwendigkeit durch Rücksprache mit den verantwortlichen Trainern nochmals geprüft.

Die Schüler haben sich für die Zeit der Freistellung konkrete Aufgaben von den Fachlehrern zu holen. Die Fachlehrer tragen diese in das Formular ein. Der Schüler hat selbstständig und eigenverantwortlich für die Aufgabenerfüllung zu sorgen. Sowohl der Schüler als auch der Fachlehrer können auf dem Aufgabenblatt kenntlich machen, ob ein anschließender Nachholunterricht notwendig ist.

Normen und Werte

Die Teilnahme an der obligatorischen und zusätzlichen sportlichen Ausbildung ist für alle Schüler des Sportgymnasiums bis zur 10. Klasse Pflicht.

Wir verlangen von unseren Schülerinnen und Schülern die Einhaltung einer sportlichen Lebensweise sowie die regelmäßige Teilnahme am Training und an Wettkämpfen sowie das Streben nach sportlichen Höchstleistungen.

Des Weiteren erwarten wir Engagement als Übungsleiter, Kampf- oder Schiedsrichter, wenn die sportliche Laufbahn zu einem Zeitpunkt beendet werden muss, zu dem eine Umschulung an die Heimatschule unzumutbar und pädagogisch nicht zu vertreten ist.

Diese Anforderungen sind in einer Vereinbarung festgelegt, die mit den Erziehungs-berechtigten, dem Schüler und einem Vertreter der Schulleitung vor der Einschulung abgeschlossen wird.

Internat/Küche

Sportlerinnen und Sportler, die die Aufnahmekriterien des Sportgymnasiums erfüllen,     können im Internat wohnen. Die Aufnahme ist grundsätzlich ab Klassenstufe 7 für Auswärtige möglich, denen der tägliche Schulweg vom Heimatort zum Sportgymnasium und zurück nicht zugemutet werden kann. In Ausnahmefällen kann eine frühere Aufnahme erfolgen (5./6. Klasse). Die Entscheidung hierüber trifft die Internatsleiterin in Absprache mit dem Schulleiter und dem verantwortlichen Trainer.

Kosten

Der Internatsbeitrag setzt sich aus der Miete, den Verpflegungskosten und dem Internatslastenausgleich zusammen. Er wird für 11 Monate pauschal in Rechnung gestellt. Der monatliche Internatsbeitrag (brutto) beträgt

im Doppelzimmer: 450,00 €

im Einzelzimmer: 500,00€

Davon entfallen für die Unterkunft in einem Doppelzimmer monatlich (brutto) 230,00 € und in einem Einzelzimmer monatlich (brutto) 280,00 €. Der Gesamtbetrag wird immer zu Beginn des Monats als Vorkasse eingezogen.

Schulträger und Ausstattung

Das Sportgymnasium ist eine allgemeinbildende staatliche Schule in kommunaler Trägerschaft. Schulträger ist die Landeshauptstadt Schwerin. Das Schulgebäude wurde 2001 bis 2004 grundlegend saniert, erweitert und umgebaut. Herzstück ist das glasüberdachte Atrium, welches im Schulalltag als erhellende Begegnungsstätte dient und einen idealen Ort für Veranstaltungen wie den Oberstufenball oder Ehrungen für unsere Sportler darstellt. Der Unterricht findet jeweils in Fachräumen der einzelnen Fachbereiche statt. Die Räume der Naturwissenschaften sind mit fest-installierten Beamern ausgestattet. Jeder Fachbereich verfügt über transportable Beamer und Laptops. In drei Räumen kann der Unterricht über interaktive Whiteboards mit Internetzugang gestaltet werden. Zudem verfügt die Schule über drei vernetzte Computerkabinette, welche auch außerhalb des Informatik-Unterrichts genutzt werden können. In Freistunden und nach Unterrichtsende stehen den Schülern eine Bibliothek, ein Hausaufgabenraum mit Computerarbeitsplätzen und das Schülercafé zur Verfügung.