24. November 2021

Regelung zum Schwimmunterricht (2G+ Zugangsbeschränkung)

Sehr geehrte Eltern,

ab Donnerstag, dem 25.11.2021 gilt für alle Personen über 18 Jahre die 2G+ Regel für den Besuch der Schwimmhalle. Das bedeutet, dass nur geimpfte Personen mit einem von der Schule beglaubigten Schreiben über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) in die Halle dürfen. Minderjährige müssen unabhängig von ihrem Impfstatus auch getestet werden und eine Bescheinigung vorlegen. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind folgende:

  • Die Schülerinnen und Schüler führen einen Tag vor dem Schwimmtraining mit ihren Schwimmlehrkräften in der Schule einen Selbsttest durch.
  • Die notwendige Bestätigung hierfür wird in der Schule erstellt und in der Schwimmhalle vorgezeigt.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Westphal
Schulleiter

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